Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-Lieferungs-und Zahlungsbedingungen von LanZert GmbH.

Stand: August 2012

I. Vertragsabschluss
Unser Angebot, die Auftragsannahme und alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden „Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“.
Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder Leistenden (im Folgenden: Lieferant), falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers bindend. Nebenabreden und Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

II. Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie gelten bei Lieferung ab Lager Böheimkirchen einschließlich Verpackung, jedoch exklusive Frachtkosten und Versicherung. Wünscht der Besteller eine Express- bzw. Kurierzustellung, so hat er die Transportkosten voll zu tragen. Sofern eine Spezialverpackung erforderlich oder vom Kunden vorgeschrieben ist, wird diese, ebenso wie jede zusätzliche Leistung, insbesondere Montageleistungen, gesondert berechnet. Die Versicherungdeckungssummen richten sich nach den aktuellen Tarifen der verwendeten Transportunternehmen. Prämien für erhöhte Deckungssummen gehen zu Lasten des Bestellers.

Angebotsgültigkeitsangaben gelten vorbehaltlich von änderungen angewandter Devisenkursrelationen im Ausmaß von +/- 5 %. Bei über- oder Unterschreitung dieser Grenze können die Angebotspreise entsprechend angepasst werden.

Preisänderungen ohne Ankündigung und Irrtümer sind jederzeit vorbehalten.

III. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlungen erhält. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferant nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, wird der Lieferant auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

IV. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind fällig wie auf den Rechnungen angegeben, frei Zahlstelle des Lieferanten.
Ausgenommen davon sind Reparatur- Justierungs- und Kalibrierarbeiten sowie Mietkosten, die prompt nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind.

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Bei überschreitung der Zahlungsfrist werden unbeschadet weitergehender Rechte nach entsprechender Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet. Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten.

V. Lieferung und Lieferzeit
Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager Böheimkirchen, exklusive Fracht und Versicherung, inklusive handelsüblicher Verpackung. Sonderverpackungen gegen Aufpreis. Gegenüber der Auftragsmenge ist eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% zulässig, wenn dies wegen der Beschaffenheit der Ware oder der jeweiligen Liefereinheit erforderlich ist. Für die Berechnung des Preises sind die tatsächlichen Liefermengen maßgebend. Die Belieferung des Käufers erfolgt unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegenüber ausländischen Käufern gelten für unsere Lieferungsverpflichtungen die INCOTERMS wie sie am Tage der Auftragsannahme Gültigkeit haben, soweit unsere Verkaufsbedingungen nicht von ihnen abweichen.

Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung ist selbständiger Teil des Gesamtvertrages und löst entsprechende Rechtsfolgen aus.

VI. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, wenn die Sendung den Betrieb verlassen hat. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferanten. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung vom Lieferant gegen Bruch, Transport- und Feuerschäden versichert. Wenn der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert wird, so geht in beiden Fällen vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferant verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangte Versicherung zu bewirken.

VII. Mängel, Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware
Mängelrügen hat der Käufer unverzüglich, spätestens 3 Tage nach dem Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich (Fax, Email) zu erklären. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sich die Ware nicht mehr im Zustand der Anlieferung befindet. Gerügte mangelhafte Waren nehmen wir bei frachtfreier Rücksendung zurück und ersetzen sie durch mangelfreie Ware. Wahlweise sind wir auch zur Nachbesserung berechtigt. Ist Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns (Schadenersatz wegen Nichtlieferung, Verzug etc.) sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Sendet der Käufer auf Verlangen nicht unverzüglich das beanstandete Material frachtfrei zurück, entfallen sämtliche Mängelansprüche. Ist die Mängelrüge begründet, so tragen wir die Kosten des Rücktransports. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen anderer als vertragsgemäßer Waren.

VIII. Gerichtsstand
Allgemeiner Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz des Lieferanten in Wr. Neustadt/Österreich. Für die vertraglichen Beziehungen gilt österreichisches Recht.

IX. Datenverarbeitung
Der Lieferant ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller, gleich, ob diese vom Besteller oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzes zu verarbeiten.